Psychotherapie Julia Gareis

Honorar und Rahmenbedigungen

Umfang und Dauer der psychotherapeutischen Behandlung

Eine Einzelsitzung dauert etwa 50 Minuten. Je nach Erfordernis können jedoch auch längere Sitzungen vereinbart werden. Die Anzahl der Stunden richtet sich im Wesentlichen nach der Schwere der Problematik, den individuellen Gegebenheiten und der jeweiligen Zielsetzung der Therapie.

Es gibt keine Vorgaben der Krankenkasse, nach denen die Therapiedauer ausgerichtet werden muss.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin absagen müssen, so informieren Sie mich bitte mindestens 24 Stunden vorher via Mail oder Anrufbeantworter, damit der Termin weitervergeben werden kann. Bei einer kurzfristigeren Absage bin ich gezwungen mein volles Honorar in Rechnung zu stellen - bitte haben Sie dafür Verständnis.

Gebühren und Honorar

  • Erstgespräch: Kostenfrei (ca. 40 Minuten)
  • Einzelsitzung: 75 € (50 Minuten)
  • Doppelsitzung: 120 € (90 Minuten)

Abrechnung mit den privaten Krankenkassen

Sollten Sie privat versichert sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, so können Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Die Kosten werden gewöhnlich nicht übernommen. Informieren Sie sich jedoch gerne diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.

Tipp:

Sie können sowohl das Therapiehonorar als auch die Fahrten zu den Sitzungen steuerlich geltend machen. Deklarieren Sie diese als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art § 33 EStG (Anwendung für Gesundheit/Gesunderhaltung)

Vorteile für Sie als Selbstzahler:

  • Die Terminvergabe kann schneller und flexibler erfolgen, die Wartezeiten sind erheblich kürzer.
  • Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt, da keine Berichte oder Diagnosestellungen an die Krankenkasse weitergeleitet werden müssen.
  • Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung oder dem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung entstehen Ihnen keinerlei tarifliche Nachteile bzw. Ausschlüsse.
  • Wichtig für Lehrer und andere Berufe mit einer Beamtenlaufbahn: Die Verbeamtung ist nicht gefährdet.
  • Die Therapie muss nicht extra bewilligt und/ oder durch ein Gutachten beantragt werden.

Schweigepflicht

Ebenso wie approbierte Ärzte und Psychotherapeuten unterliegen wir Heilpraktiker für Psychotherapie nach § 203 StGB der Schweigepflicht. Alle Informationen und Daten behandle ich streng vertraulich.

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